Allgemeine Geschäftsbedingungen
DachflächenOS — ein Angebot der I.P.S Service GmbH · https://dachflaechen-os.de
Stand: 4. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Software „DachflächenOS", damit verbundene Abonnements, Zusatzleistungen und sonstige Leistungen zwischen der
I.P.S Service GmbH, Wendenstraße 435, 20539 Hamburg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 180424,
vertreten durch den Geschäftsführer Abdusselam Solmaz
(nachfolgend „Anbieter")
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Software: die Anwendung „DachflächenOS" in der jeweils erworbenen Ausprägung (Modus).
- Lokale Version (Self-Serve): die auf der eigenen Infrastruktur des Kunden installierte und betriebene Fassung der Software.
- Gehostetes Paket (Hosted): die im Auftrag des Kunden auf dessen eigenem Cloud-Konto eingerichtete und betriebene Fassung nebst laufender Betreuung (§ 10).
- Modus/Variante: die funktionalen Ausprägungen (u. a. „B2C", „B2B/Gewerbe", „Landwirtschaft/Agrar", „Kombi").
- Lizenzschlüssel: der zur Freischaltung der Software erforderliche, kryptografisch signierte Schlüssel.
- Add-ons/Zusatzleistungen: insbesondere Copy-/Setup-Leistungen (§ 11).
- Abonnement: wiederkehrend abgerechnete Leistungen (§ 7), insbesondere das Hosting im gehosteten Paket sowie das Copy-Refresh-Abo.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Funktionsumfang
(1) DachflächenOS unterstützt Solarbetriebe bei der Identifikation und Vorqualifizierung potenziell für Photovoltaik geeigneter Dachflächen. Die Software ermittelt auf Grundlage öffentlich verfügbarer Geo-, Solar- und Branchendaten (u. a. über Programmierschnittstellen von Google) mögliche Objekte, berechnet Schätz- und Näherungswerte (etwa nutzbare Fläche, installierbare Leistung in kWp, potenzielle Erträge) sowie einen Bewertungs-Score.
(2) Der maßgebliche Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung des jeweils erworbenen Modus zum Zeitpunkt der Bestellung. Insbesondere gilt:
- Ertrags-, Flächen- und Wirtschaftlichkeitswerte sind Schätzungen und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Sie ersetzen keine fachliche Planung, kein Aufmaß und keine wirtschaftliche Prüfung im Einzelfall.
- Im gewerblichen und landwirtschaftlichen Modus reichert die Software Objekte um öffentlich verfügbare Unternehmensdaten (z. B. Web, Telefon, Rechtsform) an und erzeugt Entwürfe von Anschreiben bzw. Nachrichtensequenzen.
- Die Software versendet selbst keine Nachrichten/E-Mails. Ein etwaiger Versand erfolgt ausschließlich über die eigene Infrastruktur und auf Veranlassung des Kunden (§ 4).
- Eine Anreicherung um personenbezogene Kontaktdaten einzelner Personen (z. B. Namen oder persönliche E-Mail-Adressen von Entscheidungsträgern) wird nicht zugesichert und durch die Software nicht bereitgestellt.
- Im Modus „B2C" werden ausschließlich aggregierte, gebiets- bzw. adressbezogene Auswertungen ohne personenbezogene Daten erzeugt (z. B. Revier-/Heatmap-, Postwurf- und Routenplanungsansichten).
(3) Die Ergebnisse hängen von Verfügbarkeit, Umfang und Qualität der Daten von Drittanbietern ab. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Ergebnisse. In dünn besiedelten Regionen können trotz tatsächlich vorhandener Objekte keine oder nur wenige Treffer geliefert werden; dies ist eine bekannte technische Grenze der zugrunde liegenden Datendienste und stellt keinen Mangel dar.
(4) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software mit dem beschriebenen Funktionsumfang, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Kontakten/„Leads" oder das Zustandekommen von Geschäftsabschlüssen des Kunden.
§ 4 Mitwirkungspflichten und Eigenleistungen des Kunden
(1) Eigene Schnittstellen-Zugänge. Der Betrieb der Software setzt voraus, dass der Kunde eigene, in der Regel kostenpflichtige Zugänge zu Drittdiensten (insbesondere Google-Cloud-Dienste wie Solar-, Places- und Geocoding-Schnittstellen) bereitstellt, konfiguriert und deren Nutzungsbedingungen akzeptiert. Der Kunde trägt die hierfür anfallenden Kosten und Kontingente. Der Anbieter stellt diese Drittdienste nicht bereit und haftet nicht für deren Verfügbarkeit, Konditionen, Änderung, Beschränkung oder Einstellung.
(2) Systemvoraussetzungen und Datensicherung. Der Kunde stellt die für den Betrieb der lokalen Version erforderliche Systemumgebung bereit. Die Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden.
(3) Versandinfrastruktur. Soweit der Kunde erzeugte Anschreiben/Sequenzen versenden möchte, hält er hierfür eine eigene Versand-/Zustellinfrastruktur vor und ist für deren rechtskonformen Einsatz allein verantwortlich (§ 12).
(4) Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht nach, ist der Anbieter für hieraus resultierende Leistungshindernisse nicht verantwortlich.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsprozess (Stripe) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftrags-/Zahlungsbestätigung des Anbieters, spätestens mit der Bereitstellung des Lizenzschlüssels bzw. der Leistung zustande.
(3) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde erhält die Bestell- und Vertragsdaten per E-Mail. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 6 Preise, Zahlung, Steuern
(1) Es gelten die zum Bestellzeitpunkt im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Die Umsatzsteuer wird über den Zahlungsdienstleister (Stripe Tax) ermittelt und ausgewiesen. Bei innergemeinschaftlichen Leistungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen; der Kunde ist verpflichtet, eine gültige USt-IdNr. anzugeben, soweit dies erforderlich ist.
(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort verfügbaren Zahlungsarten. Einmalentgelte sind mit Vertragsschluss sofort fällig. Abonnemententgelte werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig (§ 7).
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung bzw. die Erneuerung des Lizenzschlüssels bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen (§ 7 Abs. 4).
§ 7 Abonnements (Hosting, Copy-Refresh-Abo)
(1) Bestimmte Leistungen werden als Abonnement mit wiederkehrender Abrechnung erbracht, insbesondere das Hosting im gehosteten Paket sowie das Copy-Refresh-Abo. Der jeweilige Abrechnungszeitraum (i. d. R. monatlich) ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.
(3) Beide Parteien können das Abonnement mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform kündigen. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich das Abonnement gemäß Absatz 2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Wirkung bei Beendigung/Zahlungsausfall. Im gehosteten Paket wird die Nutzbarkeit der Software über einen befristeten, regelmäßig zu erneuernden Lizenzschlüssel gesteuert. Endet das Abonnement oder bleibt eine fällige Zahlung aus, wird der Lizenzschlüssel nicht erneuert; die Nutzung der Software ist nach Ablauf des zuletzt gültigen Schlüssels nicht mehr möglich. Ein Anspruch auf Fortbestand der Nutzbarkeit über den bezahlten Zeitraum hinaus besteht nicht.
§ 8 Bereitstellung / Lieferung
(1) Die Leistungen werden digital erbracht. Nach Zahlungseingang stellt der Anbieter dem Kunden den Lizenzschlüssel sowie den Zugang zum Download bzw. Kundenbereich bereit (Zustellung per E-Mail und/oder Portal).
(2) Die Bereitstellung erfolgt regelmäßig unverzüglich nach Vertragsschluss und Zahlungseingang.
(3) Beim gehosteten Paket erfolgt die Einrichtung im Rahmen eines Onboardings nach gesonderter Abstimmung (§ 10).
§ 9 Nutzungsrechte und Lizenz
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares Recht ein, die Software im eigenen Geschäftsbetrieb im vertraglich vereinbarten Umfang und Modus zu nutzen. Für die lokale Version (Self-Serve) gilt das Nutzungsrecht zeitlich unbefristet; für das gehostete Paket gilt es für die Dauer des Abonnements (§ 7).
(2) Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
- a) die Software oder den Lizenzschlüssel Dritten zugänglich zu machen, weiterzugeben, zu vermieten, zu verkaufen, zu verleihen oder zu unterlizenzieren;
- b) die Software über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus zu vervielfältigen;
- c) den Lizenzmechanismus (die Schlüsselprüfung/das Freischalt-Gate) zu umgehen, zu entfernen, zu verändern oder unwirksam zu machen;
- d) die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach zwingendem Recht (insbesondere § 69e UrhG) gestattet ist, sowie die Software zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts zu verwenden;
- e) Urheberrechts-, Marken- oder sonstige Schutz- oder Herkunftshinweise zu entfernen oder zu verändern.
(3) Die Software und die zugrunde liegenden Inhalte (einschließlich Quelltexten) sind urheberrechtlich geschützt und stellen Geschäftsgeheimnisse des Anbieters dar. Der Kunde behandelt sie vertraulich.
(4) Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen Absatz 2 ist der Anbieter berechtigt, den Lizenzschlüssel zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche (insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz) bleiben unberührt.
§ 10 Besondere Bedingungen für das gehostete Paket (Hosted)
(1) Im gehosteten Paket richtet der Anbieter die Software auf dem eigenen Cloud-Konto des Kunden ein und betreut deren Betrieb (u. a. Einspielen von Fehlerbehebungen). Der Kunde bleibt Inhaber seines Cloud-Kontos und seiner Schnittstellen-Zugänge.
(2) Soweit der Anbieter dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Vor Bereitstellung schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO); dieser geht dieser AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(3) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit (kein Service-Level), sofern nicht gesondert vereinbart. Wartungs-, Anpassungs- und Ausfallzeiten sowie Abhängigkeiten von Drittdiensten (§ 4) bleiben vorbehalten.
(4) Die Nutzbarkeit wird über einen befristeten, regelmäßig zu erneuernden Lizenzschlüssel gesteuert (§ 7 Abs. 4).
§ 11 Copy- und Setup-Leistungen (Zusatzleistungen)
(1) Der Anbieter kann als Zusatzleistung das Erstellen von Anschreiben/Sequenzen („Copy") sowie die Einrichtung von Versandlogik auf dem Konto des Kunden („Setup") anbieten.
(2) Der Anbieter erstellt bzw. richtet ein; er versendet keine Nachrichten. Beim Kunden verbleiben stets: (i) die Inhaberschaft des Versand-/Mailkontos, (ii) die Auswahl der Empfänger, (iii) die Auslösung des Versands und (iv) die inhaltliche Freigabe. Der Kunde ist allein für den rechtskonformen Einsatz verantwortlich (§ 12).
§ 12 Rechtskonforme Nutzung, Verantwortung des Kunden, Freistellung
(1) Der Kunde nutzt die Software und deren Ergebnisse in eigener Verantwortung und unter Beachtung der jeweils geltenden Gesetze, insbesondere des Datenschutzrechts (DSGVO/BDSG) und des Wettbewerbsrechts (insbesondere § 7 UWG betreffend unzumutbare Belästigung durch Werbung).
(2) Hinsichtlich der mit der Software erzeugten oder verarbeiteten Daten ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er entscheidet allein über die Auswahl der Empfänger, die Zulässigkeit einer Ansprache sowie den Umgang mit den Ergebnissen. Der Anbieter erhält diese Daten bei der lokalen Version nicht und hat keinen Zugriff darauf.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen, vertrags- oder gesetzeswidrigen Nutzung der Software oder ihrer Ergebnisse durch den Kunden resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 13 Datenschutz
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (https://dachflaechen-os.de/datenschutz). Für das gehostete Paket gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 10 Abs. 2).
§ 14 Gewährleistung / Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Maßgaben.
(2) Der Anbieter leistet Gewähr dafür, dass die Software bei Bereitstellung im Wesentlichen der zum Bestellzeitpunkt gültigen Leistungsbeschreibung (§ 3) entspricht. Eine unerhebliche Abweichung begründet keinen Mangel. Kein Mangel liegt insbesondere vor bei Beeinträchtigungen, die auf der Systemumgebung des Kunden, unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen, fehlenden Mitwirkungshandlungen (§ 4) oder auf Verfügbarkeit, Umfang oder Änderungen von Drittdiensten (§ 4 Abs. 1) beruhen.
(3) Bei einem Mangel erfolgt die Gewährleistung zunächst durch Nacherfüllung (Bereitstellung einer Aktualisierung/Fehlerbehebung oder erneute Bereitstellung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern beträgt zwölf (12) Monate ab Bereitstellung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 16 Abs. 1 sowie in Fällen der Arglist.
§ 15 Verfügbarkeit, Support, Aktualisierungen
(1) Die lokale Version läuft auf der Infrastruktur des Kunden; eine bestimmte Verfügbarkeit schuldet der Anbieter insoweit nicht.
(2) Support und Aktualisierungen werden im jeweils angebotenen Umfang erbracht. Für das gehostete Paket gilt § 10.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und anzupassen, soweit dies den vertragsgemäßen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigt (z. B. zur Fehlerbehebung, aus Gründen der Sicherheit oder aufgrund geänderter Drittdienste).
§ 16 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftsabschlüsse, mittelbare Schäden sowie für Störungen, Kosten oder Ausfälle von Drittdiensten (§ 4 Abs. 1).
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
§ 17 Empfehlungsprogramm
Soweit der Anbieter ein Empfehlungsprogramm anbietet, gelten hierfür die jeweils gesondert bereitgestellten Teilnahmebedingungen. Prämien werden erst nach Ablauf etwaiger Rückgabe- bzw. Rückabwicklungsfristen ausgezahlt; bei Rückabwicklung des vermittelten Kaufs entfällt der Prämienanspruch.
§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 19 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung oder geänderte tatsächliche Umstände erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Anbieter informiert den Kunden über Änderungen in Textform. Für laufende Dauerschuldverhältnisse gelten die geänderten Bedingungen nur, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht; auf dieses Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens wird gesondert hingewiesen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Hamburg. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.